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Die AVBWasserV ist grundsätzlich Bestandteil des Wasser-Liefervertrages mit einem Wasserversorgungsunternehmen. Das bedeutet, dass jeder, der ans öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen ist, die AVBWasserV als Vertragsgrundlage hat. Sie ist neben der geschäftlichen Regulierung des Trinkwasserbezugs weiterhin zum Schutz des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes gedacht. Wichtige Auszüge aus der AVBWasserV finden Sie auf der weiterführenden Seite.
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Die TrinkwV bezieht sich ausschließlich auf die Güte des Trinkwassers und deren Erhalt. Neben dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung regelt sie auch die Trinkwasserabgabe von Betreibern an die Öffentlichkeit (z.B. Pflegeheime, Krankenhäuser, Vermieter etc.). Die Überwachung von Trinkwasser-Installationen obliegt den örtlichen Gesundheitsämtern. Wichtige Inhalte aus der TrinkwV finden Sie auf der weiterführenden Seite.
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