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Vielfach unbekannt ist, dass mit Wirkung vom 01. Januar 2003 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten ist. Die Anforderungen dieser Verordnung müssen an allen Zapfstellen (Wasserhähne, Entnahmestellen), an denen “Wasser für den menschlichen Gebrauch” entnommen wird, eingehalten werden. Damit ist der Betreiber stärker als bisher in der Verantwortung, diese geforderte Qualität einzuhalten.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß eines Wartungsvertrages. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Trinkwasser-Installation in hygienisch einwandfreiem Zustand ist.
Wasser für den menschlichen Gebrauch Gemeint ist hiermit vornehmlich das Trinkwasser. Jedoch zählt hierzu auch solches Wasser, welches Sie zum Kochen oder für andere “häusliche Zwecke” verwenden.
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