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Praktisch als Sofortmaßnahme sollte man Grundsätzlich Trinkwasser für den Gebrauch zu Trink- und Nahrungszwecken so lange ablaufen lassen, bis es gleichmäßig kühl aus der Entnahmestelle fließt. Beispielsweise sollten Sie vor der Verwendung am Morgen zunächst die Körperpflege ducrhführen und erst danach Ihr Kaffeewasser zapfen.
Auf längere Sicht kommt man um einen Austausch der vorhandenen Bleileitungen nicht herum. Der Gesetzgeber hat in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einen Austausch in Stufen bis spätestens 01. Dezember 2013 vorgesehen.
Der derzeitige Grenzwert liegt bei 0,025 mg/l (Milligramm pro Liter). Dieser Wert ist praktisch schon heute nicht mehr einzuhalten, wenn sich Bleirohre in Ihrer Hausinstallation befinden. Ab dem 01.12.2013 wird dieser Wert auf 0,010 mg/l herabgesetzt.
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